Das Einjährige Berufkraut

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Das Einjährige Berufkraut mit den zahlreichen, weissen Blüten ist eigentlich hübsch anzusehen, willkommen ist diese Pflanze jedoch nicht. Vor mehreren hundert Jahren ist sie in die Schweiz eingeschleppt worden und verbreitet sich seither stetig und ist auf der sogenannten «Schwarzen Liste». Auch die KWO engagiert sich in ihrem Konzessionsgebiet dafür, dass Neophyten, welche schnell wachsen und die einheimischen Pflanzenarten verdrängen, bekämpft werden.

Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus (L.) Desf.) stammt eigentlich aus Nordamerika. Es gelangte aber bereits im 17. Jahrhundert als Zierpflanze nach Europa. In zahlreichen europäischen Ländern wird sie als potenziell invasive Art, als Neophyt, eingestuft.

Der Kamille nicht unähnlich, effektiv in der Verbreitung

Das Einjährige Berufkraut ist eine ein- bis zweijährige, krautige Pflanze, die 30–100 cm hoch wird und oben meist verzweigt ist. Die Blätter sind hellgrün und beidseits behaart. Die weissen Blüten mit einem Durchmesser von 1–2 cm bilden eine doldige Rispe. Blütezeit ist von Juni bis Oktober. Eine einzige Pflanze produziert 10’000 bis 50’000 Samen, die vom Wind verbreitet werden. Das Einjährige Berufkraut sieht anderen Berufkrautarten und einheimischen Kamillearten sehr ähnlich und wird gerne verwechselt.

Ausreissen und professionell entsorgen hilft am Besten

Das Einjährige Berufkraut bedroht einheimischen Arten zunehmend. Es steht deshalb auf der «Schwarzen Liste» invasiver Arten in der Schweiz. Am besten bekämpft man diese Art, indem man sie ausreisst. Allerdings sollte dies vor der Blütezeit im Mai geschehen.

Da diese Pflanzen nur ein schwach entwickeltes Wurzelsystem haben, ist das Ausreissen leicht. Es empfiehlt sich, im selben Jahr im August zu prüfen, ob die Bekämpfung an diesem Standort erfolgreich war. In den aufeinanderfolgenden Jahren soll die Bekämpfung wie auch die Kontrolle nach dem letzten Eingriff stattfinden. Dies sollte auch im folgenden Jahr kontrolliert werden.

Das Pflanzenmaterial, das ausgerissen wurde, also Blütentriebe, Stängelteile und Wurzeln, muss in eine professionelle Kompostier- oder Vergärungsanlage oder in einer Kehrichtverbrennung entsorgt werden und auf keinen Fall im Gartenkompost.

Das macht die KWO

Seit über acht Jahren bekämpft die KWO intensiv die Verbreitung von invasiven Neophyten in ihrem Konzessionsgebiet. Mitarbeitende kontrollieren Deponien und andere Standorte regelmässig und reissen jährlich invasive Pflanzen wie das Einjährige Berufkraut aus – auch mit der Unterstützung von Freiwilligen.

Status

Auf der «Schwarzen Liste» invasiver Arten in der Schweiz aufgeführt.

Quelle