Wasserhaushalt
Die KWO beeinflusst durch ihre Stromproduktion aus Wasserkraft den Wasserhaushalt im Konzessionsgebiet. Dies hat sowohl erwünschte (beispielsweise Hochwasserschutz) als auch unerwünschte (beispielsweise Schwall/Sunk und Fischdurchgängigkeit) Auswirkungen auf die Gewässer. Die KWO hat fristgerecht (bis 2012) die Restwassersanierungen gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 80ff. in den von ihren genutzten Gewässern umgesetzt.
Das kantonale Amt für Wasser und Abfall hat per 2010 in Zusammenarbeit mit Experten, Umweltverbänden, der Fischerei und den Ökologen der KWO ein Restwassersanierungskonzept erarbeitet und darauf gestützt eine Sanierungsverfügung erlassen. Das Konzept sieht unter anderem vor, in einem 5-Jahres-Rhythmus das Erreichen von ökologischen Zielniveaus zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde per Ende 2013 das erste Monitoring durchgeführt. Diese Werte bilden den Referenzwert im Nachhaltigkeits-Cockpit. Eine erneute Überprüfung und Beurteilung fand 2018 statt. Das Monitoring berücksichtigt massgeblich die Qualität des Lebensraums für Fische und Wasserlebewesen und beinhaltet zudem eine Landschaftskomponente. Die Einhaltung der verfügten Zielwerte hat Einschränkungen bei der Nutzung der Gewässer für die Stromproduktion zur Folge. Damit steht die Erfüllung der Vorgaben im Spannungsfeld zwischen Nutzen und Schützen.
Die Beurteilung der Umsetzung des Restwasserkonzepts im Konzessionsgebiet der KWO stützt sich auf vier Kriterien an 13 definierten Gewässerabschnitten. Erhoben werden der aquatische Lebensraum (benetzte Fläche), die Benthosqualität (Wirbellose), die Fischqualität und die Landschaftsqualität. Ziel ist es, bei den Gewässerabschnitten die definierten Werte zu erreichen.
13
Gewässerabschnitte, mit Einhalten der Restwasservorgaben
Indikator
Einhalten der Restwasservorgaben auf den 13 Abschnitten der KWO-Gewässer.
Messgrösse
Anzahl erfüllter Gewässerabschnitte.
Ziel
≥ 11
Jahr | Anzahl | Zielerfüllung | Interpretation/Massnahmen/Bemerkungen |
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2023 | 13 | Zieltendenz erfüllt |
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